Beitragsordnung der Arbeitsgemeinschaft Barbados Blackbelly Schafe

 

§ 1          Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke der Arbeitsgemeinschaft sollen

              durch vorläufig freiwillige Beiträge und sonstige Zuwendungen sowie eine

              verpflichtende Aufnahmegebühr für neue Mitglieder aufgebracht werden.

              Durch Zahlung einer Aufnahmegebühr sowie freiwillige Beiträge, Spenden

              oder sonstige Zuwendungen entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche

              auf Sach- oder anders geartete Leistungen.

 

§2          Über die Aufrechterhaltung der Freiwilligkeit der Beiträge wird jährlich in der

              Mitgliederversammlung erneut beraten und abgestimmt.

 

§3           Eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 20.- €  ist für neue Mitglieder ab

              20.03.2017 fällig. 

 

§4           Die Höhe der freiwilligen Beiträge obliegt jedem Mitglied selbst. Empfohlen wird

               ein jährlicher Beitrag von 15.-€. Bei Banküberweisung sollte der freiwillige

               Beitrag 10.-€ nicht unterschreiten, da Verwaltungskosten entstehen.

 

§5           Die Zahlung der Beiträge erfolgt in bar bei der Mitgliederversammlung oder per

               Banküberweisung an den Vorstand (Schatzmeister). Da kein vereinseigenes

               Konto geführt wird, erfolgt vom Vorstand (Schatzmeister) eine entsprechende

               Barübertragung in die Vereinskasse mit entsprechendem Kassenbuch.

 

 

  

 

Eschwege, den 19.3.2017