Beitragsordnung der Arbeitsgemeinschaft Barbados Blackbelly Schafe
§ 1 Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke der Arbeitsgemeinschaft sollen
durch vorläufig freiwillige Beiträge und sonstige Zuwendungen sowie eine
verpflichtende Aufnahmegebühr für neue Mitglieder aufgebracht werden.
Durch Zahlung einer Aufnahmegebühr sowie freiwillige Beiträge, Spenden
oder sonstige Zuwendungen entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche
auf Sach- oder anders geartete Leistungen.
§2 Über die Aufrechterhaltung der Freiwilligkeit der Beiträge wird jährlich in der
Mitgliederversammlung erneut beraten und abgestimmt.
§3 Eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 20.- € ist für neue Mitglieder ab
20.03.2017 fällig.
§4 Die Höhe der freiwilligen Beiträge obliegt jedem Mitglied selbst. Empfohlen wird
ein jährlicher Beitrag von 15.-€. Bei Banküberweisung sollte der freiwillige
Beitrag 10.-€ nicht unterschreiten, da Verwaltungskosten entstehen.
§5 Die Zahlung der Beiträge erfolgt in bar bei der Mitgliederversammlung oder per
Banküberweisung an den Vorstand (Schatzmeister). Da kein vereinseigenes
Konto geführt wird, erfolgt vom Vorstand (Schatzmeister) eine entsprechende
Barübertragung in die Vereinskasse mit entsprechendem Kassenbuch.
Eschwege, den 19.3.2017